Längst nicht jeder Mensch, der sich wegen seines Haarausfalls für eine eine Perücke, ein Haarteil oder eine andere Form von Zweithaarlösungen interessiert, bekommt die damit verbundenden Kosten von seiner Krankenasse erstattet bzw. bezuschusst. Entscheidend ist die Bewertung durch den Experten.
Bei der Suche nach Kriterien für eine mögliche Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse stößt man als Kunde schnell auf den Begriff des medizinischen Haarausfalls. Diese Zuschreibung ist etwas irreführend, letzten Endes kann jede Form eines Haarverlustes mit medizinischen Herleitungen erklärt werden.
Sinnvoller ist die grobe und einfache Unterscheidung nach der Diagnose. Für eine spätere Kostenübernahme ist ein entsprechender Befund zwingend notwendig. In aller Regel wird dieser Befund durch (Haut)Ärzte, seltener durch anerkannte Therapeuten / Psychologen erfolgen.
Eindeutig ist die Kostenfrage, wenn der Haarausfall als (temporäre) Nebenwirkung einer Tumorbehandlung auftaucht. Auch beim kreisrunden Haarausfall, also der Diagnose Alopecia areata (partieller Haarausfall) oder Alopecia totalis (kompletter Verlust der Kopfbehaarung) ist die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse unstrittig. Rund eine Million Menschen in Deutschland sind von den unterschiedlichen Formen dieser Erkrankung betroffen, deren Ursachen weitgehend unberkannt sind.
Etwas schwieriger zu beschreiben ist die allgemeine Diagnose “Diffuser Haarausfall”. Sie meint im Prinzip, dass es zwar einen besonderen Grund für einen übermäßigen Verlust der Haare gibt; aber die Ursache selber ist nicht unbedingt bekannt. Auch der Verlust der Haare wegen einer Behandlung mit Zytostatica (z.B. bei einer Chemotherapie) ist ein diffuser Haarausfall. Er wird aber selten zu dieser Gruppe gezählt, weil die Verbindung von Ursache und Wirkung eindeutig ist.
Für die Diagnose “Diffuser Haarausfall” sind z.B stoffwechselbedingte Mangelerscheinungen, Stress und hormonelle Veränderungen mögliche, bekannte Ursachen. Auch nach Infektionen, Geburten, Störungen der Schilddrüsenfunkiton kann ein diffuser Haarausfall auftreten, der sich durch sehr lichtes oder schütteres Haar bemerkbar macht.
Der diffuse Haarausfall ist aber nicht zu verwechseln mit dem androgenetischen Haarausfall. 95% aller Fälle von Haarausfall haben einen androgenetischen Hintergrund. Dabei handelt es sich um einen genetisch vorbestimmten Haarverlust, bei dem das Lebensalter eine wichtige Rolle spielt.
Bei dieser Form von Haarverlust (Alopecia androgenetica) kann in wenigen Einzelfällen eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse erreicht werden. Voraussetzung ist eine starke psychische Belastung durch den Haarverlust.
Generell gilt immer: Ohne Diagnose keine Kostenübernahme. Deshalb ist der Gang zum (Haus)Arzt und der spätere Besuch eines Facharztes – in aller Regel ein Hautarzt – der richtige Weg und die sinnvolle Reihenfolge. Hat man dann nach der Diagnose eine Möglichkeit einer Kostenübernahme / Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse, kann man einen anerkannten Zweithaarspezialisten wie zum Beispiel unsere Praxis aufsuchen. Wir sind fachlich ausgebildet, zertifiziert und berechtigt, mit den Krankenkassen abzurechnen. Die entsprechenden Formalitäten übernehmen wir natürlich für Sie.
Nicht jede Form von Zweithaarlösung wird durch die Krankenkassen unterstützt. Entscheidend ist die Diagnose.